Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht II

Benutzungspflicht hier aufgehoben ! Radverkehr auf der Fahrbahn zulässig ! Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt! Radwegebenutzungspflicht aufgehoben

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Leider lehnt der Unfallausschuss der Stadt Düren (bestehend aus Bezirksregierung, Vertretern von Kreis und Stadt, Polizei und dem Fahrradbeauftragten) eine zusätzliche Beschilderung ab.
Die Begründung: diese Schilder wären nicht konform zur StVO.
 Man will eine Aufklärungskampagne über Faltblätter und Pressearbeit machen. So mein Gespräch letzte Woche mit dem Fahrradbeauftragten Uwe Schmitz (Tel.: 02421 / 252 671)

Mein Vorschlag war es, solche Schilder wie oben im Bild (zumindest mobil) aufzustellen, um Kraftwagenfahrer aufzuklären, warum Radfahrer vermehrt auf der Straße fahren statt auf daneben liegend holprigen Radwegen.

Aus Sicht des Autofahrers hat sich doch erstmal nichts geändert. Ich denke nicht, dass den Autofahrern abgehängte (Blauschilder = Radwegschilder Zeichen 237, 240, 241) auffallen werden.

Also macht Euch auf wütende Autofahrer gefasst, die Euch anhupen, mit geringem Abstand überholen, schneiden oder Schlimmeres.

siehe dazu auch mein Blogeintrag: https://radfahrn.wordpress.com/…/radwegbenutzungspflicht/

was meint Ihr RadfahrerInnen in Düren dazu ? Kommentare bitte – eine Unterschriftenaktion wäre auch eine Möglichkeit!

Meine Meinung: ein paar Faltblätter und ein, zwei Zeitungsartikel die kaum Reichweite haben genügen nicht!
Schilder an Ort und Stelle (das weiße finde ich besser) wären die praktikabelste Lösung !
Die Begründung mit der StVO ist haltlos und nicht nachvollziehbar. An anderen Orten haben sich die Schilder bewehrt.

siehe am Beispiel München:
http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Verkehr/Radln-in-Muenchen/Radwegebenutzungspflicht.html

Schutzstreifen-Niederau blaue Markierung
geplante Schutzstreifen beiderseits in Niederau

Nachtrag:

Aller Wahrscheinlichkeit nach, werden in Niederau beiderseits Schutzstreifen ab Einmündung  Cyriakusstraße  in der Nähe der Kirche bis zum beiderseitigen „Radweg“ kurz hinter der Einmündung Renkerstraße angelegt.
Hier bleibt aber noch zu klären, was mit den Parkstreifen auf der Straße, sowie den Haltemöglichkeiten vor den Geschäften der Metzgerei/Bäckerei geschieht.

 

4 Gedanken zu „Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht II

  1. Ich persönlich störe mich nicht an dieser Entscheidung, da aus meiner Sicht eh zu viele Schilder rumstehen. Das Schild ist ja nett gemeint aber textlich zu umfangreich. Glaubt man wirklich, dass “erziehend hupende und schneidende Autofahrer“ das beeindruck? Verkehrsreichen 135 wäre doch ausreichend. Und Radfahrern stellt ja auch keiner das Schild auf einen miesen Radweg mit dem entsprechenden Zeichen und dem Hinweis“Sie müssen diesen Radweg benutzen, weil ihrer zuständigen Verkehrsbehörde die Rechtslage gleichgültig und dieser Stolperpfad nun mal vorhanden ist!“ 🙂

      1. Tippfehler mit dem Smartphone. Zeichen Nr. 138 war gemeint.
        “Dieses Verkehrszeichen warnt vor unvermittelt die Fahrbahn überquerenden Radfahrern. Es ist auch dann erforderlich, wenn außerhalb einer Einmündung oder Kreuzung ein Radweg beginnt oder endet. Das Zeichen wird an Stellen aufgestellt, an denen mit erhöhtem Verkehr von Fahrradfahrern gerechnet werden muss.“

        (http://Verkehrsreichen.woxikon.de/23/radfahrer-kreuzen-gefahrzeichen-nr-138)

  2. Ich werde ja schon angehupt und mit Gesten von der Fahrbahn gescheucht, wo noch nicht mal ein Radweg ist…. vielleicht sollte ich mir ein T-Shirt mit dem Schild als Aufdruck basteln – um auch meine Nerven zu schonen 🙂

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