Kreuzau / Niederau, Mai 2014
Vom Straßenverkehrsamt wurden für den Bereich Kreuzau angeordnet, die Radwegebenutzungspflicht auf bestimmten Radwegen (fast allen!) aufzuheben. Die generelle Radwegbenutzungspflicht wurde bereits 1998 aufgehoben („Fahrradnovelle“).
Nähere Erläuterungen dazu unter diesem Link: http://www.adfc-diepholz.de/radwege/benutzungspflicht.php
Ein Beispiel ist der Radweg zwischen Kreuzau und Niederau:
Für diesen Radweg muss die Benutzungspflicht auch aufgehoben werden und zwar in beiden Richtungen aufgrund des schlechten Zustands des Weges (siehe Fotos ganz unten).
Leider ist dann der Ärger vorprogrammiert, wenn man als Radfahrer auf der Straße fährt.
Voraussichtlich werden die Blau-Schilder. (hier Zeichen 240 entfernt und dann dass Schild „Radfahrer frei* aufgehängt.
Jedoch werden die Autofahrer davon zunächst nicht viel mitbekommen, erst wenn Sie sich über auf der Straße fahrende Radfahrer wundern.
Deshalb schlage ich vor (zumindest vorübergehend) ein Schild aufzustellen, dass die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben wurde und Radfahrer auf der Straße fahren können und dürfen. Ein solches Schild hat sich in anderen Städten und Gemeinden schon etabliert.
Nochmal: Ansonsten ist Ärger oder Schlimmeres mit den Autofahrern vorprogrammiert !
Die Alternative ist, den Radweg wieder in einen vernünftigen Zustand zu versetzen!
Die Verwaltungen bekunden ja immer die Fahrradfreundlichkeit des Kreises Düren, aber der Zustand solch häufig genutzter Hauptrouten ins Stadtzentrum ist eher nur peinlich !
Ich habe dem Fahrradbeauftragten Uwe Schmitz in einer Email (16.Mai.2014) dazu gefragt:
Hallo Herr Schmitz
…wenn die Straßenfahrbahnen für Radfahrer freigegeben werden, werden dann nur Schilder aufgestellt, oder auch Schutzstreifen auf der Fahrbahn markiert ?
Außerorts darf auch bis zu 70 km/h gefahren werden. Die Kraftfahrer überholen die Radfahrer jedoch oft mit knappem Abstand (siehe Seitliche Sicherheitsabstände)
Zum Beispiel von Kreuzau bis zum Radwegbeginn in Niederau wäre das doch angebracht ? Der finanzielle Aufwand wäre eher gering.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Veith
Seine Antwort darauf
Hallo Herr Veith
Zum jetzigen Zeit Punkt lässt die StVO nicht zu, Schutzstreifen außerhalb geschlossener Ortschaften zu markieren. Im Kölner Raum laufen z. Zt. einige Probeversuche, auch auf der B56 bei Zülpich sind Radfahrstreifen auf die Bundesstraße markiert worden, hier gibt es keine Anschlussbericht.
Die Überprüfung der Radwegebenutzungspflicht sagt ja was über den zu begutachtenden Radweg aus, damit verbunden ist die Demontage der Beschilderung bzw. der Änderung der Beschilderung. Ersatzmaßnahmen wie das Markieren von Schutzstreifen ist nicht geplant.
Für das Verhalten der Autofahrer gegenüber dem Radfahrer der auf der Fahrbahn fährt, haben wir keinen Einfluss. Hier sind aus meiner Sicht die Verkehrswacht ADAC oder ähnliche Intuitionen für verantwortlich um hier Aufklärung zu betreiben.
Mit freundlichen Grüßen…
Zustand des Radwegs Mai 2014 siehe Fotos…
wenn die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben wird,
werden jedoch keine zusätzlichen, informativen Schilder aufgestellt
– das lehnt der Unfallkommission der Stadt Düren ab !!! (bestehend aus Vertretern von Polizei, Kreis und Stadt, Bezirksregierung und Fahrradbeauftragtem).
RADFAHRER macht EUCH auf KONFLIKTE mit den AUTOFAHRERN GEFASST, wenn ihr AUF DER STRAßE FAHRT !