Die Polizei Düren berichtet über das Presseportal unter anderem zu Unfällen an denen Radfahrer beteiligt waren.
Meist heisst es, die Radfahrerin, der Radfahrer wurde übersehen, oft erscheint in der Pressemeldung noch die Entschuldigung des Autofahrers.
Am 02.06.2017 stach eine Pressemeldung der Pressestelle der Dürener Polizei besonders negativ hervor:
Zitat:
Polizei Düren: Radfahrerin übersehen
02.06.2017 – 13:00
Düren (ots) – Dass Fahrradfahrer im Straßenverkehr besonderen Gefahren ausgesetzt sind, musste am Donnerstagmorgen eine 49-jährige Dürenerin schmerzhaft feststellen. Die Frau war gegen 07:45 Uhr auf der Kölnstraße in Richtung Kreisverkehr unterwegs. Dabei passierte sie im unteren Bereich geparkte Fahrzeuge. Sie sah noch, dass die Fahrertür eines geparkten Autos geöffnet wurde und versuchte, auszuweichen. Trotzdem stieß sie gegen einen Teil der Fahrzeugtür. Einen Sturz konnte sie noch verhindern, verletzte sich aber dennoch. Sie musste mit einem RTW in ein Krankenhaus gebracht werden. Der Autofahrer, ein 64-Jähriger aus Düren gab an, die Radfahrerin nicht gesehen zu haben. Die Sonne habe ihn über den Rückspiegel geblendet. An dem Fahrzeug entstand ein Sachschaden von circa 1000 Euro.
Rückfragen bitte an: Polizei Düren, Pressestelle, Telefon: 02421 949-1100
Die Überschrift titelt mit „Radfahrerin übersehen“.
Schon der erste Satz in der Polizeimeldung hat einen fast zynischen Unterton, nach dem Motto, selber schuld, wenn sie Fahrrad fährt.
Das geht garnicht !
In der Richtung kann man um die angegebene Uhrzeit keine Sonne im Rückspiegel haben, außerdem muss sich jeder Kraftfahrer vergewissern, bevor er seine Autotür aufreisst, ob niemand angeradelt kommt.
Das war nur eine dumme Ausrede des Autofahrers, die von der Polizei als Entschuldigung in ihre Pressemeldung übernahm.
Es ist ganz anders, der Autofahrer hat nicht aufgepasst !
Er hat eindeutig gegen §1 der StVO verstoßen:
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
Wurde eine Anzeige gegen das Fehlverhalten des Autofahrers angefertigt? Normalerweise wird das erwähnt.
Am Ende wird nur der Sachschaden am Auto beziffert.
Vom physischen und psychischen Schaden den die Frau erlitten hat keine Rede:
Zitat: …Einen Sturz konnte sie noch verhindern, verletzte sich aber dennoch…
FALSCH, sie wurde verletzt !!!
Im folgenden PDF-Dkument sind die Polizeimeldungen, meist unkommentiert gesammelt: PolizeimeldungenUndKommentare