Wusstet Ihr das?

Die 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (BGBl. I 2020 S. 814), die am 28.04.2020 in Kraft getreten ist, enthält wesentliche Änderungen zur Stärkung des Radverkehrs

Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern

Durch eine Neufassung der bestehenden Regelung ist klargestellt, dass das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden grundsätzlich gestattet ist. Lediglich wenn andere Verkehrsteilnehmende behindert werden, muss hintereinander gefahren werden.

KFZ müssen beim Überholen auf die andere Spur ausweichen. Auf breiten oder mehrspurigen Straßen gilt das nicht als Behinderung.
Denn KFZ müssen beim Überholen von Radfahrenden einen Sicherheitsabstand von min. 1,5 m einhalten.

Quelle: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Radverkehr/neuerungen-radverkehr-treten-in-kraft.html

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