Fahrradforum der Stadt Düren am 2.11.2016: Diesmal besichtigte und diskutierte das Fahrradforum die Radverkehrsführung auf Tivolistraße und Valencienner Straße einschließlich der Kreuzungssituationen.
„Jede/r soll selbst entscheiden können, wo er fahren möchte, denn die Nebenanlage ist objektiv eben nicht sicherer!“
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Oktober 2010 entschieden und in allen Punkten das Grundsatzurteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11.08.2009 bestätigt, mit dem die Benutzungspflicht für zwei kombinierte Geh- und Radwege am Stadtrand von Regensburg aufgehoben war. Das Bundesverwaltungsgericht fasste seine abschließende Entscheidung so zusammen: Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt. Das Gericht wies die Revision der Stadt Regensburg und der Landesanwaltschaft Bayern zurück. Straßenverkehrsbehörden in ganz Deutschland werden diese Entscheidung zu beachten haben.
Nun soll zunächst eine Einschätzung der Polizei eingeholt werden, ehe die Beratung im Verkehrs – und Bauausschuss fortgesetzt wird.
Schauen wir auf die Fahrt von Gürzenich in die Stadt. Dort kommt man auf dem Angebotsstreifen bis an den Ellernbusch.
Die Verwaltung will bei der nötigen Neumarkierung aus dem Angebotsstreifen (den es in der STVO nicht gibt) einen Radfahrstreifen machen, aber dann wird man auf die Nebenanlage geleitet. Die Verwaltung will an diesen Zustand nichts ändern, obwohl sie im weiteren Verlauf Höhe Willi-Brand-Park auf die Radwegebenutzungspflicht verzichten will. Es ist unlogisch und verwirrend für alle Verkehrsteilnehmer, wenn man nur diese 100 Meter die Fahrt auf der Fahrbahn unterbricht, um den Fluss des Autoverkehrs zu beschleunigen. Wenn RadlerInnen sich hinter der Kreuzung wieder auf den Schutzstreifen einsortieren, kommt es zu einer weiteren kritischen Stelle. Wenn man aus Gürzenich kommend in die Tivolistraße abbiegen will, müsste man eine „Bettelampel“ betätigen und ggf. länger warten als auf der Fahrbahn. Schmitz plädierte auch hier eindringlich für eine legale Fahrmöglichkeit auf der Fahrbahn.
Einige positive Ergebnisse gab es: Die Benutzungspflicht auf der Mariaweiler Straße und der Valencienner Straße zwischen Monschauer Straße und Beginn des Schutzstreifens Höhe Ellernbusch entfällt. An der Einmündung Mariaweiler Straße in die Tivolistraße sollen die Radler/innen, die legal auf der linken Seite ankommen, mit Bodenmarkierungen auf die vorgesehene Querung geleitet werden und Richtung Brücke sollen Geisterradler (also auf der Tivolistraße links) mit Warnhinweisen auf dem Boden auf das Fehlverhalten hingewiesen werden. Und es ist auch lobenswert, dass an der breiten Valencienner Straße der Angebotsstreifen in einen STVO konformen Radfahrstreifen ummarkiert wird, denn die bisherige Situation ist nicht STVO konform und wurde von den Grünen schon oft kritisiert. (Siehe Bild)