Die AG „Pro RAD Düren“ freut sich, dass die Berichterstattung über das Radfahrern in DN/DZ beachtet wird und dass darüber geredet wird. In einem Leserbrief wurde die Tage für Radwege plädiert und suggeriert, dort wäre es sicherer zu fahren. Dazu möchten wir folgendes mitteilen:
Ein Blick in die Unfallstatistik beweist, dass auf der Straße markierte Radfahrstreifen objektiv erheblich sicherer als separat geführte Radwege sind. „Pro Rad Düren“ ist für Radwege, wenn diese gut und sinnvoll angelegt sind. Radwege sind v.a. außerorts nötig und sinnvoll! Kleine und enge Radwege in den Städten wie Düren zwischen engen Fußwegen und parkenden Autos, wie es sie z.B. in der Josef-Schregel-Straße gibt, taugen hingegen nichts.
Tatsächlich sind Sie auf Schutzstreifen oder der normalen Fahrbahn sicherer unterwegs.
Die Grafiken, die wir freundlicher Weise vom Rhein-Erft-Kreis erhalten haben, machen dies gut deutlich.
Unfallursachen
Die Unfälle geschehen an den Kreuzungen mit anderen Straßen und an Ein-/Ausfahrten. Wer als Radfahrer dort auf dem Radweg fährt, muss damit rechnen, nicht gesehen und daher angefahren zu werden. Aber auch Unfälle zwischen Radfahrern untereinander oder zwischen Fußgängern und Radfahrern sind vorgekommen. Während erstere darauf zurückzuführen sind, dass Radfahrer als sog. Geisterfahrer den Radweg in die falsche Richtung benutzten oder abends unbeleuchtet fuhren, sodass sie von schnelleren Radfahrern übersehen wurden, kommen letztere auch dadurch zustande, dass viele Fußgänger den Radweg mitbenutzen, obwohl sie dort genauso wenig gehen dürfen wie auf der Straße.
Subjektive Sicherheit auf dem Radweg erweist sich als trügerisch
Sowohl die Unfallstatistik als auch verschiedene repräsentative Untersuchungen konnten bislang allerdings leider nichts daran ändern, dass sich viele Radfahrer auf einem Radweg subjektiv sicherer fühlen als auf dem Radfahrstreifen oder Schutzstreifen. Dies gilt in besonderem Maße für die Eltern von Kindern, die Angst haben, ihre Kinder auf der Straße oder dem Radfahrstreifen fahren zu lassen, obwohl die Benutzung von Radwegen objektiv viel gefährlicher ist. Von Kindern bis acht Jahre, die selbst bei vorhandenem Radweg den Gehweg benutzen müssen, ist hier übrigens nicht die Rede. Aber auch sie sollten natürlich unbedingt auf die besonderen Gefahren hingewiesen werden.
Wie trügerisch die vermeintliche Sicherheit auf dem Radweg ist, zeigt das Schaubild „Typische Konflikte bei der Führung auf innerörtlichen Radwegen“. Die Erläuterungen zu diesen Bildern:
Radwege sind objektiv unsicherer
Nicht nur „stationäre“ Hindernisse wie Mülltonnen, gelbe Säcke und Kundenstopper (12), Poller und Ampelmasten (13) sowie parkende Kraftfahrzeuge (6) stören beim Fahren auf dem Radweg und zwingen immer wieder zu rechtswidrigen Ausweichmanövern auf den Gehweg. Viel problematischer und unfallträchtiger sind die Konflikte an Kreuzungen sowie an Ein- und Ausfahrten, wo Kraftfahrer häufig nicht damit rechnen, dass dort ein Radfahrer kommt.
Dementsprechend oft werden die Radfahrerfurten und leider manchmal auch die darauf fahrenden Radfahrer von in die Kreuzung einfahrenden Kraftfahrzeugen (1) oder von abbiegenden Kraftfahrzeugen (4) einfach überfahren oder die Kraftfahrer versperren in Ausfahrten gleich den ganzen Bürgersteig
Nicht nur „stationäre“ Hindernisse wie Mülltonnen, gelbe Säcke und Kundenstopper (12), Poller und Ampelmasten (13) sowie parkende Kraftfahrzeuge (6) stören beim Fahren auf dem Radweg und zwingen immer wieder zu rechtswidrigen Ausweichmanövern auf den Gehweg. Viel problematischer und unfallträchtiger sind die Konflikte an Kreuzungen sowie an Ein- und Ausfahrten, wo Kraftfahrer häufig nicht damit rechnen, dass dort ein Radfahrer kommt.
Dementsprechend oft werden die Radfahrerfurten und leider manchmal auch die darauf fahrenden Radfahrer von in die Kreuzung einfahrenden Kraftfahrzeugen (1) oder von abbiegenden Kraftfahrzeugen (4) einfach überfahren oder die Kraftfahrer versperren in Ausfahrten gleich den ganzen Radweg (2) und den Fußweg gleich mit. Auch „Geisterradler“ (3), die auf dem Radweg in die falsche Richtung fahren, provozieren Unfälle, insbesondere dann, wenn sie bei Dunkelheit auch noch ohne Licht unterwegs sind.
Anmerkung: Wenn der Radweg in Gegenrichtung ausdrücklich freigegeben ist, dann darf man natürlich dort auch fahren und ist kein „Geisterradler“. Steht das blaue Schild Radweg dort, so muss man den Weg sogar benutzen.
Darüber hinaus kommen einem auf dem Radweg auch Fußgänger immer wieder in die Quere, weil sie häufig den Radweg gleich mitbenutzen (7) oder beim Überqueren von Straßen (8) oder an Bushaltestellen (10) + (11) nicht auf den Radverkehr achten.
Geschwindigkeit von Radfahrern wird meist unterschätzt
Ein weiteres Problem ist die oftmals stark unterschätzte Geschwindigkeit von Radfahrern, die von Kraftfahrern insbesondere auf Radwegen noch weniger wahrgenommen wird: Während Fußgänger mit einer Geschwindigkeit zwischen 1,8 km/h bis 6,5 km/h gehen, bringen Radfahrer es je nach Gefälle, Fahrradtyp, persönlicher Kondition und Beschaffenheit der Fahrbahnoberfläche auf eine Geschwindigkeit zwischen 12 km/h und 60 km/h. Selbst langsame Radfahrer fahren also mindestens doppelt so schnell als schnelle Fußgänger gehen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) nebst ihren Verwaltungsvorschriften regelt daher völlig zu Recht, dass nur in Ausnahmefällen die Anordnung von benutzungspflichtigen Radwegen erfolgen darf. Der Regelfall ist das Benutzen der Fahrbahn. Nach der StVO darf zukünftig keine Benutzungspflicht eines Radweges angeordnet werden, wenn dieser unsicherer ist als die Benutzung der Fahrbahn; dies gilt selbst dann, wenn dadurch die Flüssigkeit des Verkehrs verringert wird. Der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer soll damit ein Vorrang eingeräumt werden, was sehr zu begrüßen ist.
Radfahrstreifen und Schutzstreifen sind objektiv sicherer
Das Schaubild „Typische Konflikte bei der Führung auf Radstreifen (Schutzstreifen oder Radfahrstreifen)“ könnte suggerieren, dass es keine Konflikte mehr zwischen Radfahrern und Kraftfahrern gibt, wenn Radfahrstreifen (1,50 m breit) oder Schutzstreifen (1,25 m breit) vorhanden sind. Dies ist natürlich auch vom Rhein-Erft-Kreis so nicht gemeint und nicht zutreffend. Mann kann natürlich nicht einfach nur Schutzstreifen ziehen und meinen, dann würden keine Unfälle mehr passieren. Einige Gründe dafür sind:
Obwohl Radfahrer auf der Straße erheblich besser gesehen werden als auf dem Radweg, können sie sich bei abbiegenden Kraftfahrzeugen trotzdem im toten Winkel befinden (4).
Auch auf der Straße fahrende Radfahrer können von plötzlich geöffneten Autotüren (5) gefährdet werden, insbesondere dann, wenn sich zwischen Radstreifen und Parkstreifen kein Sicherheitsstreifen befindet. Radstreifen werden von Kraftfahrern gerne zumindest vorübergehend zum Be- und Entladen zugeparkt (6). Dennoch sind Radfahrstreifen oder Schutzstreifen objektiv sicherer als Radwege, da viele Konfliktpunkte entfallen. Dies wird sowohl durch Untersuchungen als auch durch die Unfallstatistik belegt.
Wir setzen uns daher schon lange dafür ein, bei der Neugestaltung von innerörtlichen Straßen keine separat geführten Radwege mehr zu bauen, sondern stattdessen Radfahrstreifen oder zumindest Schutzstreifen zu markieren. Des Weiteren fordern wir, die Benutzungspflicht möglichst aller vorhandenen benutzungspflichtigen Radwege aus Gründen der Verkehrssicherheit aufzuheben.
Empfehlung: Radfahrer sollten möglichst auf der Straße fahren
Da die Benutzungspflicht der Radwege z.T. wegen Unterschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbreite schon aufgehoben wurde, empfehlen wir jedem Radfahrer, dort möglichst nicht auf dem Radweg zu fahren sondern die Straße benutzen, um das eigene Unfallrisiko zu vermindern. Dies gilt selbstverständlich auch für alle anderen Straßen mit nicht benutzungspflichtigen Radwegen.
Die vorhandenen Bedenken und Unsicherheiten vieler Menschen wollen wir mittels entsprechender Öffentlichkeitsarbeit ausräumen, indem wir über den Konflikt zwischen subjektiv empfundener und objektiv messbarer Sicherheit informieren. Wir wollen möglichst viele Menschen davon überzeugen, dass die geplanten Veränderungen kein Minus, sondern ein Plus an Verkehrssicherheit bringen, denn nur eine breite Akzeptanz der Maßnahmen kann zu einer Verbesserung des Klimas zwischen Kraftfahrern und Radfahrern sowie zu einer Erhöhung des Radverkehrsanteils führen.
Mindestseitenabstand von 1,5 bis 2 Meter zum Radfahrer einzuhalten – auch bei Radfahrstreifen
Zu Guter Letzt sei noch darauf hingewiesen, dass der Mindestabstand beim Überholen zwischen Kraftfahrzeug und Fahrrad 1,50 m bis 2,00 m beträgt – und zwar unabhängig davon, ob ein Radfahrer auf einem markierten Radfahrstreifen bzw. Schutzstreifen oder auf der „nackten“ Straße fährt. Dies wird leider von fast allen Kraftfahrzeuglenkern mal mehr und mal weniger missachtet.
Zum Thema Geisterradler hatten wir in der letzten Woche einen Pressetermin
Wenn RadlerInnen entgegen der Fahrtrichtung (also links der Straße) fahren, gefährden sie sich und andere Verkehrsteilnehmer. Sie sind „Geisterradler“! „Pro Rad Düren“ fordert nicht nur eine bessere Infrastruktur, sinnvolle Verkehrsregelungen und Rücksichtname der KraftfahrerInnen, sondern natürlich auch ein regelgerechtes und faires Verhalten der RadlerInnen. „Nur so können wir die Akzeptanz und Rücksichtname erhalten, die wir uns wünschen“
Geisterradler sind häufiger in Unfälle verwickelt, wie auch an dieser Einmündung der Piusstraße. Wir verstehen zwar nicht so ganz, wie ein Kraftfahrer das Fahrrad übersehen kann, aber Radler haben hier eindeutig eine Mitschuld, wenn es zum Unfall kommt.
Deshalb unser Appell: Werden sie nicht zum Geisterradler und weisen Sie Freunde und Bekannte auf das Problem hin!

Gerne möchte die AG demnächst zusammen mit Stadt, Polizei und anderen Partnern eine Aufklärungsaktion machen. Denkbar wären z.B. Bodenmarkierungen wie diese in Freiburg.
hier geht es zum Bericht in der Dürener Zeitung vom 21. August 2015:
„Pro Rad Düren“ will gegen Geisterradler kämpfen
Ein Gedanke zu „Radwege sind sicher ? Der Schein trügt !“