Fahrradforum: Neue Schutzstreifen

Düren,  21. Mai. Das Fahrradforum traf sich um das Thema Schutzstreifen an Ort und Stelle  zu besprechen. Im  Forum sind Interessenvertreter der Stadtratsfraktionen, des ADFC und des VCD, auch Bürgermeister Larue, der Fahrradbeauftragte und der Leiter des Tiefbauamts sind mit von der Partie.

Kreuzung Vallencienner / Bahnstraße
Kreuzung Vallencienner / Bahnstraße

In Planung sind neue Schutzstreifen in der Kölnstraße sowie auf der Bahnstraße, an dieser sollen auch die Kreuzungsbereiche an Valencienner und Monschauer Straße neu markiert werden. Für die Bahnstraße ist der Plan gut gelungen, siehe z.B. Neugestaltung der Kreuzung Valencienner Straße.

Zur Kölnstraße wurden drei  verschiedene Pläne vorgestellt, allen gemein ist, die seitlichen Parkstreifen möglichst mit 2m Breite beidseitig  zu  erhalten. Seitens CDU und Tiefbauamt wird befürchtet, dass bei der Reduzierung dieser Parkflächen die Straße unattraktiver würde, Geschäfte schließen würden etc.
Jedoch liegt die Auslastung der Parkplätze bei max. 58 %, wie eine Kurzzeiterhebung belegt. Parkhäuser und Parkplätze sind in < 500m erreichbar.

Die Schutzstreifen werden in der Kölnstraße mit dem Standardmaß von 1,5 m Breite meist beidseitig geplant. Ohne Einbeziehung der Gehwege steht eine Breite von 11 m für Parkstreifen und Fahrspuren zur Verfügung, für den fließenden Verkehr (KFZ und Fahrräder) stehen mindestens 7 m Breite zur Verfügung. Es gibt keinen Mittelstreifen.

1)  Istzustand und drei von der Stadt vorgestellte Pläne für die Kölnstraße

Nachteile der Varianten: Sicherheitsabstände zu parkenden und überholenden KFZ zu gering, Gefahr für Radfahrer bei öffnenden Türen. Die breitere Fahrspur für KFZ animiert zum schnelleren Fahren.

2) von Radverkehrsexperten empfohlener Plan mit breiteren Schutzstreifen

Breite-SS

Der fließende Verkehr hat die gleiche Breite nämlich 7 m.
Vorteile: Größere Sicherheitsabstände zu ruhendem Verkehr, denn Gelegenheitsradler orientieren sich eher in der Mitte ihrer Fahrspur. KFZ werden durch die optisch schmalere Fahrbahnbreite entschleunigt. Können aber ggf. bei Gegenverkehr auf den Schutzstreifen ausweichen. Attraktivität für Fahrradnutzung steigt.
Nachteile: ggf. Halten in zweiter Reihe.

Eine weitere Alternative wäre die Einrichtung einer Tempo 30 Zone, hier sind Schutzstreifen weder erlaubt noch nötig. Nur müsste stärker kontrolliert werden. Außerdem kann mit einer Entlastung der Straße ab Eröffnung der B56n gerechnet werden.
Zu überlegen ist außerdem, den LKW-Verkehr nur für Anlieger zu erlauben, somit würde die Unfallgefahr an Kreuzungspunkten (Rechtsabbieger/Toter Winkel) minimiert.

Will die Verwaltung die Stadt für Fahrradfahrer attraktiver machen, sollte Sie neue Wege beschreiten, die z.B. in den Niederlanden seit langem erprobt sind.

Was haltet Ihr von breiten Schutzstreifen ?
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28 Gedanken zu „Fahrradforum: Neue Schutzstreifen

  1. Liebe dazydee,

    ich bin im VP ja nicht mehr dabei, aber auch was ich dort lesen muss derzeit, ist erschreckend.
    Hartnäckig hält sich der Irrglaube, dass es erlaubt sei, mit einem Fahrrad die Fahrbahn zu benutzen und dass Radwege unsicher seien. (in einem anderen Radforum so wie an zu vielen weiteren Stellen im Internet leider ebenfalls)
    Man nimmt sich dann einfach das Recht heraus, den Verkehr zu behindern, indem man weiter links als nötig fährt.
    Schon zur eigenen Sicherheit sollte man Radwege und Schutzstreifen benutzen und wann und wo nur möglich Fahrbahnen vermeidern.
    Der Fahrradweg heißt nicht umsonst so, sondern deswegen, weil Fahrräder ihn benutzen müssen.
    Schutzstreifen schützen den Radverkehr. (darum heißen sie so)

    Leider ist das immer noch nicht bei allen angekommen. Zwar wurde in der Tat die Benutzungspflicht angeblich „aufgehoben“, jedoch bleibt das Rechtsfahrgebot bestehen. (§2 Abs. 2 StVO)
    Demnach ist SO WEIT RECHTS WIE MÖGLICH zu fahren, das heißt, auf dem Fahrrad- oder Fußweg, denn die Fahrbahn ist LINKS davon. Eine Nichtbenutzung eines Fahrradwegs ohne Schild ist ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot.

    Bitte, liebe Radfahrer, hört auf, euch wie die Götter aufzuführen und den Verkehr zu behindern!
    Hört auch damit bitte auf, die Mär von Rechtsabbiege-Unfällen zu verbreiten! JEDER Autofahrer sieht einen Radfahrer auf einem Radweg rechts neben ihm und gewährt ihm den Vorrang. (hat schließlich jeder in der Fahrschule gelernt)

    Leider braucht es ja die Benutzungspflicht noch, um auch unbelehrbare Radfahrer auf die Radwege zu zwingen …

    1. ein Schutzstreifen(SS) ist nicht benutzungspflichtig, er engt die Fahrbahn für den KFZ-Verkehr optisch ein, darf ggf. überfahren werden.
      Ich fahre mit soviel Sicherheitsabstand wie ich brauche an parkenden Autos vorbei, ich muss ja nicht mittig auf dem SS fahren !
      Erwiesenermaßen sind Radwege nicht sicherer, siehe: http://bernd.sluka.de/Radfahren/Radwege.html
      Da brauchen wir hier auch nicht weiter diskutieren !

      1. Lieber Jens,

        DASS Radwege sicher sind, dürfte wohl unbestritten sein.
        Es ist offensichtlich, dass Lügen-Seiten wie die von Herrn Sluka (die mir übrigens bestens bekannt ist) lediglich dem Ziel dienen, auf Fahrbahnen den Verkehr zu behindern und das zu rechtfertigen, nur weil es ein bisschen bequemer ist.
        Wenn man die Tabelle auf den Seiten genau anschaut, ergibt sich auch aus dieser, dass Radwege sehr sicher sind und einen deutlich erhöhten Sicherheitsvorteil gegenüber Fahrbahnen bieten.
        Ich hoffe doch sehr, dass niemand wirklich so fährt, wie es im Internet (unter anderem im Verkehrsportal) vermittelt wird! Aber die Beiträge lassen nun mal anderes befürchten …
        Schutzstreifen muss man schon alleine aufgrund von §1 StVO benutzen, sollte wohl jeder wissen. Im Übrigen ist es hier in der Tat verboten, sie zu ignorieren. Mit Fahrrädern MUSS man auf ihnen fahren, schließlich sind DORT die Fahrrad-Symbole – es ist an solchen Stellen OFFENSICHTLICH, welchen Straßenteil Fahrradfahrer zu benutzen haben, nämlich den Schutzstreifen und nichts sonst!
        Warum heißt er wohl SCHUTZstreifen? Weil er Fahrradfahrer SCHÜTZT, und zwar vor gefährlichen Kraftfahrzeugen, die man neben ihm sofort antrifft. Darum ist zwingend innerhalb der Schutzstreifenmarkierung zu bleiben!
        Schutzstreifen sind so markiert, dass der Sicherheitsabstand zu parkenden Fahrzeugen gegeben ist, wenn man auf ihrer RECHTEN Seite fährt! Über mittig auf dem Schutzstreifen würde ich ja noch mit mir reden lassen …
        Die rechte Seite des Schutzstreifens ist zum normalen Fahren gedacht, die linke Seite um mit dem Fahrrad andere Radfahrer zu überholen. Links des Schutzstreifens darf man NICHT Fahrrad fahren!!!

        Besser als Schutzstreifen sind natürlich richtige Radwege, und das wäre hier auch kostengünstiger gewesen, wenn ich mir die Bilder anschaue.
        Ich weiß wirklich nicht, was hier gegen den Gemeinsamen Geh- und Radweg (Verkehrszeichen 240) gesprochen hat, ein Bürgersteig scheint doch vorhanden zu sein …

        Der Bußgeld-Katalog sieht übrigens einen Regelsatz für das Nichtbefahren der Schutzstreifen vor, es ist also eindeutig VERBOTEN, sie mit dem Fahrrad zu verlassen.
        siehe hier: http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_02.php
        „3 Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen durch Nichtbenutzen (…)
        3.4 eines markierten Schutzstreifens als Radfahrer 15 € “

        Aber auch das Nichtbenutzen eines RADWEGS auf der rechten Seite ist ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot, wenn der Radweg kein Schild trägt.
        Denn es ist SO WEIT RECHTS WIE MÖGLICH zu fahren, und wenn es weiter rechts als auf der Fahrbahn möglich ist, dann MUSS man das auch machen!!!
        Für Kfz ist es nicht möglich, weil sie Radwege nicht benutzen dürfen.
        Fahrradfahrer jedoch MÜSSEN die Radwege benutzen!!!

        Ich denke mal, dass die meisten das auch tun.
        Da ich aber tatsächlich den einen oder anderen Radfahrer auf der Fahrbahn erwischt habe mit meinem Blick, sehe ich es als notwendig an, gegen das verbotene Fahrbahnradeln vorzugehen.
        Hier sind Behörden, Ordnungsamt und Polizei gehalten, nicht mehr nur mündlich zu verwarnen, sondern auch die entsprechenden Verwarngelder zu verhängen, um das Fehlverhalten der Fahrradfahrer einzudämmen.

        Ich fahre schließlich selbst Fahrrad, und daher weiß ich auch, dass es KEINEN sichereren Ort auf der Straße geben KANN als den Radweg!
        Angebliche Rechtsabbiege-Unfälle sind ausgedacht, solche hat es nie wirklich gegeben. Das konnte mir sehr glaubhaft versichert werden. Und ich habe auch noch nie einen solchen Unfall gesehen, denn alle Autofahrer passen beim Abbiegen immer sehr gut auf.
        Abgesehen von der Sicherheit stellt man als Fahrradfahrer auf der Fahrbahn ein VERKEHRSHINDERNIS dar, wenn es eine Möglichkeit gibt, anderswo zu fahren! (Radweg oder freigegebener Gehweg)
        Fahrradstraßen sind was anderes, klar, da ist es so gedacht, dass Fahrräder auf der Fahrbahn fahren. Und Straßen in Tempo-30-Zonen, in denen es zwar einen Gehweg, aber keinen Radweg gibt. Das war’s dann aber auch.

        Solange mir jedenfalls niemand beweisen kann, dass Radwege unsicher wären, glaube ich es definitiv nicht.
        Denk doch mal nach, Jens! Auf der Fahrbahn bist du gefährlichen Lkw und Pkw ausgesetzt, auf dem Radweg triffst du diese nicht an, sondern bist vor ihnen sicher!
        Daher müssen Radfahrer aus Rücksicht UND zur Sicherheit die Radwege benutzen!

        Und gerade WEGEN solchen Radfahrern wie (vermutlich) dir, die meinen, Radwege und Schutzstreifen seien nur „Empfehlungen“, benötigt man die Benutzungspflicht weiterhin, damit es an den ganz gefährlichen Stellen zumindest wirklich jeder kapiert und sich von der gefährlichen Fahrbahn fernhält.
        Das hat nichts mit Bevormundung zu tun, sondern mit Unfallvermeidung.

        Ich wär mal gespannt, was die viel zu vielen Vertreter des Fahrbahnradelns zu sagen haben, wenn erst mal was passiert ist und ihnen ein Lkw hinten rein gekracht ist …
        Leider zeigen sich aber immer noch sehr viele Radfahrer unbelehrbar und meinen, unbedingt das Recht auf die Fahrbahn (das sie NICHT haben!) beanspruchen zu müssen, um aus Bequemlichkeit die Radwege, die extra für sie gebaut wurden, nicht nutzen zu müssen.

        Hier in Münster habe ich sogar schon Radfahrer neben Radwegen gesehen, die ich NIEMALS ignorieren würde!
        Die Wege, die ich jetzt meine, sind tatsächlich gut ausgebaute Radwege in einwandfreiem Zustand und mit mehr Breite als nötig gewesen wäre. Sie sind auch mit Zeichen 240 als benutzungspflichtig ausgewiesen.
        Trotzdem meinen manche Rennradfahrer, die Benutzungspflicht würde für sie nicht gelten … schlimm ist das.
        Leider weiß ich aber auch nicht, wie man diesem Treiben Einhalt gebieten kann …

    2. Hallo Münsterland-Radler,

      wenn ich so ihre Kommentare lese, habe ich das Gefühl, dass es gut wäre, nicht nur zu schreiben, sondern auch zu reden. Denn es steht zu befürchten, dass sonst ein Schlagabtausch entstehen könnte. Und das ist das Letzte, dass Radfahrer unter sich gebrauchen könnte (der Autofahrer ist dan der „lachende“ Dritte).

      Also schlage ich vor, uns mal – mit Fahrrad – zu treffen, und zwar in der Rüttger-von-Scheven-Straße, Landwirtschaftsschule. Und dann betrachten wird die Lage dort, und diskutieren darüber, und meinetwegen auch über den Radweg zwischen Kreuzau und Niederau. Ich bin meistens erreichbar unter DN 3884806. Dann können wir Tag und Zeit absprechen.

      1. Lieber Rob,

        ich bin in MÜNSTER (Westf.) zu Hause, das ist leider zu weit weg. (soll laut G-Maps 10 Stunden Anfahrt dauern)
        Meine Kommentare sind aber allgemeinverständlich genug gehalten, so dass kein Bedarf für ein persönliches Gespräch zu sehen ist.

        Ich nutze das Fahrrad im Alltag UND zur Freizeit.
        Jetzt komme ich gerade von einem Termin zurück nach Hause, natürlich war ich mit dem Fahrrad dort.
        Die letzte Freizeitfahrt war gestern früh, und ich habe da wohl den Berufsverkehr erwischt. Das war in der Tat stressig, das gebe ich zu. Das lag aber an schlechtem GPS-Empfang, der das Navigieren schwierig machte und nicht an den Radwegen, wohl aber auch an den vielen Menschen und Fahrzeugen (Nervösität und Reizüberflutung). Gefährliche Situationen gab es ausschließlich auf Fahrbahnen, auf denen ich auch teilweise fahren musste, weil es an manchen Stellen keinen Rad- oder Gehweg gibt. Auf den Radwegen hingegen war ich immer sehr sicher.

        Natürlich ist nicht jeder Radweg perfekt, manche Stellen kann man zu Recht kritisieren oder verbessern.
        Aber allgemein die Radwege zu verrteufeln, ist wohl der falsche Weg.
        Selbst an verbesserungswürdigen Stellen ist der Radweg immerhin noch besser zum Fahren geeignet als die Fahrbahn – hier ein Beispiel der gestrigen Fahrt durch Münster-Mariendorf:
        https://www.google.de/maps/dir/Mariendorf,+M%C3%BCnster//@51.9884348,7.6753987,47m/data=!3m1!1e3!4m9!4m8!1m5!1m1!1s0x47b9bb9f886ca33f:0x3e5beaa599b35fc5!2m2!1d7.677912!2d51.985565!1m0!3e1
        Der Fahrradweg (Verkehrszeichen 240, Zweirichtungs-Radweg, nördliche Straßenseite) wird im Bereich des Bahnübergangs schmaler. Auf diese Gefahr wird mit Verkehrszeichen hingewiesen. (Z. 101 + ZZ)
        Dennoch bleibt (zum Glück) die Benutzungspflicht bestehen, weil die Gefahr nicht ausreicht, um hier das Fahrbahnradeln zu erlauben. (Ich hatte dort auch Fahrrad-Gegenverkehr und alles ging gut.)
        Da Radwege nur dann angeordnet werden dürfen, wenn sie die Gefahren der Fahrbahn minimieren und selbst hier trotz einer kleinen Gefahr auf dem Fahrradweg eine Benutzungspflicht besteht, ist davon auszugehen, dass Fahrradwege auch im Allgemeinen die Gefahren der Fahrbahn minimieren können.

        Es gibt in der Tat EINEN benutzungspflichtigen Fahrradweg, den auch ich nicht immer benutze, weil es fast niemand macht und weil ich DORT denke, dass die Fahrbahn die bessere Wahl ist und der Fahrradweg gefährlich sein kann. (Horstmarer Landweg zwischen Corrensstraße und Orleans-Ring)
        Sowas sind aber absolute Ausnahmefälle.

      2. Hallo Münsterland-Radler,

        danke für die ausführliche Antwort! Ich muss gestehen, dass ich Sie nicht einordnen konnte, anhand dessen, was Sie geschrieben haben.

        „Aber allgemein die Radwege zu verrteufeln, ist wohl der falsche Weg.“

        Ich kann darauf – und damit antworte ich auch auf Ihre letzte Frage – am Besten antworten mit einem Zitat aus einem E-Mail, die ich unlängst „intern“ versendet hatte:

        > ich wollte anhand eines bewussten Fahrens heute morgen meine Eindrücke teilen. Denn in erster Instanz klingt es völlig logisch, dass man meint, dass separate Fahrradwege neben der Fahrbahn sicherer sind (wie ein Leserbrief auch zum Ausdruck brachte).

        > Ich bin heute morgen aus gegebenem Anlass am Lendersdorfer Krankenhaus vorbei richtung Rurbrücke gefahren. Da leuchtet es mir sofort ein, dass das mindestens so sicher ist (und fühlt!) als ein separater Fahrradweg. Das liegt m.E. auch an der unübersehbare Schutzstreifen: mindestens etwa 15 cm breit, kurze Unterbrechungsabfolge.

        > Wenn ich dann auf der Rütger-von-Scheven-Straße fahre (und zwar etwa auf der Höhe der Landwirtschaftsschule, in nördliche Richtung gefahren), fühle ich mich deutlich weniger sicher, obwohl der Schutzstreifen genauso fett aussieht wie bei Lendersdorf. Der Grund: parkende Autos, die halb auf dem Fußweg stehen, halb auf der Straße. Und zwar zugelassenermaßen!!

        > Warum ich mich hier weniger sicher fühle: weil ich gezwungen bin, bei parkenden Autos jeweils etwas nach links zu fahren.

        Mein Fazit: ein gut gestalteter Radweg ist sicherlich sicherer (wenn Unfallwahrscheinlichkeit bei Kreuzungen „vom Design her“ gering ist). Der wunde Punkt ist heute leider das Geld. Viele Radwege müssten umgestaltet werden, damit sie sicherer sind. Und: in einigen Fällen wird die Benutzungspflicht auch aufgehoben, weil der Fahrradweg so schlecht ist, dass die Behörde das fahren auf der Fahrbahn erlaubt. Das ist käse.

      3. Ich bezweifle, dass wirklich kein Geld für gute Wege da sein sollte.
        Für unnötige Verkehrsschilder ist schließlich auch immer irgendwas da …
        Im Münsterland bei den Behörden beliebt: die kleine Version des Zeichen 205 „Vorfahrt achten“ für den Radweg. (Die Stadt Münster selbst macht’s zwar selten, greift dafür aber gleich zur ganz großen „Keule“ des verkleinerten Z. 206, auch bekannt als „Stoppschild“.) Und der Schlenker, damit der Radweg bei der Einmündung oder Kreuzung auch die magische 5-Meter-Grenze „knackt“ (Frage nach fahrbahnbegleitend oder nicht) kann ja auch problemlos gebaut werden, obwohl es kaum teurer sein dürfte, den Fahrradweg geradeaus über die Kreuzung zu führen. (Auch „arme Bäume“, die man dafür fällen müsste, gibt es meistens nicht.)
        So was ist in der Tat Unsinn …
        Das nützt weder Rad- noch Autofahrern, denn meistens halten beide an und dann wird versucht, das mit Handzeichen zu regeln bis beide gleichzeitig zu fahren beginnen (und im Zweifel das „Spiel“ von vorn beginnt).

        Auch könnte man durchaus überlegen, ein paar Benutzungspflicht-Zeichen („Blauschilder“) einzusparen, wenn sich durch das gesparte Geld der Zustand des Weges verbessern lässt. Vielleicht würde er dann sogar freiwillig genutzt. (Die meisten fahren ja sowieso auf dem Radweg, die genauen Regelungen mit den Schildern sind noch sehr unbekannt.)

        Andererseits weiß ich eben auch, dass die Behörden nur dann eine Benutzungspflicht anordnen dürfen, wenn dadurch die Sicherheit erhöht wird.
        Da ca. 99 % der Radwege in Münster (und auch anderswo) benutzungspflichtig sind, ist der benutzungspflichtige Radweg der Regelfall. Radwege ohne Benutzungspflicht sind Ausnahmefälle.
        Daraus schließe ICH jedenfalls, dass Radwege eine Sicherheit bieten, die es nicht auf einer Fahrbahn geben kann.
        Gut, einen nicht-benutzungspflichtigen Radweg, also einen dieser Ausnahmefälle, habe ich vor der Tür. Ich benutze ihn mit stillem inneren Klagen meistens, die meisten Radfahrer ignorieren ihn und fahren auf dem Gehweg oder auf der Fahrbahn. (Ich schätze: 30 % Gehweg-, 30 % Radweg- und 40% Fahrbahn-Nutzung der Radfahrer) An der Stelle könnte man den Radweg besser dem Gehweg zuschlagen, der wird täglich von vielen Fahrgästen/Fußgängern genutzt (Weg vom Ausstieg nach Hause). Er befindet sich in einer Tempo-30-Zone, fährt man aus dieser heraus, wird er aber erst kurz vor dem Ende der T30-Zone benutzungspflichtig.
        Das sind dann so Stellen, an denen man wirklich was tun könnte. Aber solange keine Benutzungspflicht besteht, sehen die Behörden auch keine Verkehrssicherungspflicht. Denn man darf ja auf der Fahrbahn fahren, der Radweg kann verrotten … und es wird weiter auf dem Gehweg geparkt (trotz kostenloser Parkbuchten, sind aber häufig ziemlich voll) und auf dem Fahrradweg gegangen. Mir ist ja egal, WAS damit passiert – dem Gehweg zuschlagen oder zu Parkflächen machen -, aber alles wäre HIER besser als es so zu lassen wie es ist. (Sogar ein gemeinsamer Geh- und Radweg und den derzeitigen Radwegeteil dafür entfallen zu lassen wäre besser, trotz des eigentlichen Verbots der Benutzungspflicht in Tempo-30-Zonen.)
        Vermutlich geht das aber nur, wenn auf der Fahrbahn wirklich nur 30 gefahren werden – und das ginge wiederum nur mit Tempo-Überwachung. (Was ich verstehen kann, ich musste auf meiner letzen Autofahrt auch schneller als Tempolimit fahren, weil ich sonst einen Auffahr-Unfall riskiert hätte. Klar, ich wäre zwar nicht schuld gewesen, aber wenn ich kann, möchte ich mir doch lieber jeden Unfall sparen.)

      4. Hallo Münsterland-Radler,

        „Ich bezweifle, dass wirklich kein Geld für gute Wege da sein sollte.
        Für unnötige Verkehrsschilder ist schließlich auch immer irgendwas da“

        Ich kenne mich ein wenig mit dem Geldsystem aus. Es ist wirklich kein Geld da. Alle, die es gut brauchen können, haben die Schuldentragfähigkeitsgrenze erreicht, und alle, die es haben, aber nichts damit tun, geben es nicht aus, weil sie alles schon haben. Das System steckt mehr oder weniger fest, seit einigen Jahren… Aber das ist off-topic. Zurück zum Thema:

        Ein guter Fahrradweg kostet an die 60 EUR pro laufende Meter. Ich denke, dass dies eine ganz andere Größenordung ist, als „unnötige Verkehrsschilder“.

      1. Lieber Jens,

        dieses Bild ist mir längst bekannt.
        Hier werden angeblich mögliche Situationen kreiert, um die Fahrbahn sicherer als den Radweg aussehen zu lassen.
        Tatsächlich bietet natürlich der Radweg mehr Sicherheit als die Fahrbahn, das dürfte wohl bei allen vernunftbegabten Menschen auch außer Frage stehen.
        Daher reicht es selbstverständlich bei weitem NICHT aus, um die angebliche Unsicherheit von Radwegen tatsächlich zu beweisen.

        Zu den einzelnen Punkten:
        1) Radfahrer müssen in so einem Fall warten wie alle anderen auch, da man sich keine Vorfahrt erzwingen darf. Das Kfz tastet sich vorsichtig in eine unübersichtliche Kreuzung ein, mit sowas ist immer zu rechnen. Schließlich steht man als Radfahrer an solchen Kreuzungen auch auf der Radwegefurt, wenn man aus der Seitenstraße kommt. Außerdem ist noch nicht klar, ob Radfahrer an solchen Stellen vielleicht wartepflichtig sind aufgrund von §10 StVO (Einfahren auf die Fahrbahn über einen abgesenkten Bordstein hinweg).
        Hier müssen Radfahrer vorsichtig fahren und vor allem §1 StVO beachten.
        Der Radweg hat diesen Konflikt jedoch nicht geschaffen, es ist an diesem Punkt weiterhin eine erhöhte Sicherheit des Radweges gegenüber der Fahrbahn zu sehen, die im Übrigen auch auf der Furt gegeben ist.
        2) Grundstückszufahrten sind generell konfliktträchtig, hier müssen alle Fahrzeugführer vorsichtig fahren. Das gilt sowohl für Radwege als auch für Fahrbahnen, in diesem Fall wäre also kein Unterschied bezüglich der Sicherheit gegeben. Im Zweifel ist natürlich der Radweg vorzuziehen, wenn es einen gibt, weil man dort mindestens genau so sicher ist und außerdem den Verkehr nicht unnötig aufhält.
        3) Fehlende Überholmöglichkeiten auf Radwegen gibt es nicht, es ist auch auf schmalen Wegen überall und jederzeit möglich. Daher gehe ich auf diesen Punkt nicht weiter ein, da er offensichtlich ausgedacht wurde und real nicht existent ist.
        4) Das angebliche „Geisterradeln“ ist legitim, solange das Radfahren auf der linken Straßenseite nicht explizit verboten wird. Darauf habe ich auch an anderer Stelle hingewiesen. Gefährlich kann es im Übrigen nicht sein, weil die linke Straßenseite an sehr vielen Stellen erlaubt und häufig sogar vorgeschrieben wird.
        Bedenke, dass es immer noch sicherer ist, einen Radweg auf der linken (angeblich „falschen“) Straßenseite zu benutzen als sich der gefährlichen Fahrbahn auszusetzen!
        5) Diesen Unfalltyp gibt es nicht, der „tote Winkel“ ist eine Erfindung derjenigen, denen der Fahrradweg zu unbequem ist und die damit das Fahrbahnradeln rechtfertigen wollen und auch noch dazu einladen, auf Kosten der Sicherheit! Mir konnte jedenfalls von einem Beamten der Polizei Münster versichert werden, dass solche „Unfälle“ nur ausgedachter Quatsch sind.
        6) Das kann auf der Fahrbahn genau so passieren, i. d. R. kann man auf den Gehweg ausweichen.
        Jedenfalls besser als auf der Fahrbahn, denn dort müsste man den Gegenverkehr gefährden beim Ausweichen.
        7) Auf Radwegen darf nicht geparkt werden.
        8+9) Fußgänger dürfen Radwege nicht benutzen. An den bisherigen Reaktionen, wenn ich geklingelt und „Runter vom Radweg!“ geschrieen habe, ließ sich feststellen, dass sie es durchaus gehört haben und meistens wurde auch Platz gemacht.
        Genau so wie Fußgänger nichts auf dem Fahrradweg verloren haben, gehören Fahrräder aber auch nicht auf die Straße. Denn so wie die Fußgänger auf dem Radweg im Weg sind, wären Radfahrer auf der Fahrbahn den schnelleren Fahrzeugen im Weg.
        10+11) Radfahrer müssen hier als Fahrzeugführer warten, bis der Fahrgastwechsel beendet ist.
        12+13) Da solche Gegenstände nicht auf den Radweg gehören, sind sie dort auch nicht vorzufinden.
        14) Hier haben Radfahrer auf dem Radweg Vorrang. Dieser Vorrang wird von den Be- und Entladern auch immer gewährt, ein Blockieren des Radwegs findet auch in diesen Fällen niemals statt.
        15) Das kommt zwar vor, dadurch entsteht aber kein Problem. Man kann doch einfach hinter dem Skater bleiben und muss sich nicht aufregen. Gehwege sind zum Skaten ungeeignet, ich habe früher auch auf den Radwegen geskatet und sehe (egal ob als Skater oder Radfahrer) auch nichts, was dagegen spricht.

        Somit sind nun auch alle Alibi-Argumente aus dem Bild entkräftet.
        Mein Appell an alle Radfahrer bleibt bestehen:
        Benutzt die Radwege, um dem Fahrbahn-Verkehr nicht im Weg zu sein! Denkt daran, dass ihr dort sicher seid im Gegensatz zu Fahrbahnen mit ihren gefährlichen Kraftfahrzeugen.

      2. Lieber Münsteraner,

        wenn Kraftfahrzeuge gefährlich sind (ihr letzter Satz), gehören sie verboten!

        Aber im Ernst: ich kann mich nicht des Eindruckes erwehren, dass Sie Regelfetischist sind. In solchen Fällen müssen Regeln geändert werden, und zwar zugunsten des Radverkehrs. Es kann nicht sein, dass Radler, die einen Radweg befahren, und in dieser Lage eine Straße mit Vorfahrt überqueren, lt. StVO warten müssten (zu Ihrem „Außerdem ist noch nicht klar, ob Radfahrer an solchen Stellen vielleicht wartepflichtig sind aufgrund von §10 StVO (Einfahren auf die Fahrbahn über einen abgesenkten Bordstein hinweg).“).

        Wenn der Radverkehr gefördert werden soll, muss die durchschnittliche Geschwindigkeit gefördert werden. Eine hervorragende Maßnahme sind richtige Fahrradmagistralen, die es in Holland immer mehr gibt (z.B. Barendrecht bei Rotterdam, komplett neuer Großviertel). In Münster gibt es auch eine Fahrradmagistrale. Herrlich. Schön breit, überholen gar kein Problem, auch wenn diese Magistralen in beiden Richtungen befahren werden.
        Dazu in schrillem Kontrast Fahrradwege. Die sind oft zu schmal. Auch in Münsters Innenstadt. Als ich das mal erstmalig gesehen habe, musste ich fast weinen. Kein Vergleich zu Holland. Fahrradhauptstadt Deutschlands oder nicht!
        Wie dort in der Innenstadt, als auch in Düren kann man häufig nur überholen, wenn man RECHTS am Vordermann oder -Frau über den Fußweg vorbei fährt.

        Zum Thema „Toter Winkel“: Solche Unfälle kommen tatächlich vor. Wenn Ihnen ein Polizist sagt, dass solche Geschichten Unsinn seien, gehört er vom Dienst suspendiert!

      3. Lieber Rob,

        Kraftfahrzeuge gänzlich zu verbieten geht wohl nicht. Ich könnte mir jedoch vorstellen, Kraftfahrzeuge aus Innenstädten auszuschließen (also sie dort zu verbieten). Das würde zusätzlich auch noch die Luftverunreinigungen reduzieren.
        Es wird aber nicht dazu kommen, weil es nicht dem mehrheitlichen Wählerwillen entsprechen würde.

        Was meinst du mit „durchschnittliche Geschwindigkeit“? Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sind 50 km/h innerhalb und 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften. Sie bedeuten, dass man mit Kraftfahrzeugen höchstens so langsam fahren darf dort, weil man sonst den Verkehr aufhält. (Viel schneller sollte man aber auch nicht fahren.)
        Die Durchschnittsgeschwindigkeit beim Fahrradfahren liegt bei 13 bis 20 km/h und ist für Fahrbahnen zu langsam, weshalb Radfahrer im Normalfall (Radweg vorhanden) auch nicht dort fahren dürfen.

        Was ist eine „Fahrradmagistrale“? Meinst du die Promenade?
        Die ist nett für die Freizeit, aber um den Alltags-Radverkehr zu fördern müsste man ihr an den Kreuzungen mit den Straßen Vorfahrt geben. Das ist ein schickes Vorzeigeobjekt und ich fahre da zwar auch ganz gerne, aber sie ist an vielen Stellen verbesserungsbedürftig (an manchen macht man ja auch was, zuletzt an der Unterführung am Mauritztor – ist in der Tat gelungen, aber es hätte wichtigere Stellen gegeben).
        Die Promenade ist aber kein Fahrradweg, sondern nur eine Straße mit Verkehrsverbot (Radfahrer frei). Die Aufteilung des Fahrrad- und Fußverkehrs ist auf Hinweistafeln ausführlich beschrieben (lang genug, dass es so gut wie niemand liest), darum liegt hier eine explizite Erlaubnis zur Fahrbahnnutzung vor.
        Bis auf den Radweg an der Bremer Straße (an deren Beginn hat man jetzt so markiert, dass Fahrräder auf der Fahrbahn landen – der Radweg blieb bestehen, die Benutzungspflicht ist entfallen) ist kein Radweg in Münster wirklich zu schmal, sondern die Mindestbreiten werden (zumindest meiner Schätzung nach) fast immer eingehalten, sodass ein Überholen von Radfahrern untereinander immer problemlos möglich ist.

        Ich hatte ja lange selbst an die Fahrbahn-Lüge geglaubt, aber Fahrbahnen bieten eine trügerische Sicherheit. Es fühlt sich zwar besser und sinnvoller an, dort zu fahren, aber die Fahrbahnen sind nun mal nur für mehrspurige Fahrzeuge (Pkw, Lkw, Kutschen) und vielleicht noch Motorräder vorgesehen.
        Ich habe aber aus der mündlichen Verwarnung damals gelernt und weiß jetzt, dass nur Radwege die für Radfahrer notwendige Sicherheit bieten. Mit dem Fahren auf der Fahrbahn kann man außerdem seinen Führerschein gefährden, wenn man einen hat (ich habe einen – habe ich zwar nicht gesagt, ich brauche ihn auch nur selten, aber ich würde ihn trotzdem nur ungern verlieren). Denn auf der Fahrbahn fahren Lkw, von denen man erfasst werden kann, während man auf Radwegen davor sicher ist.
        Der Polizist wirkte glaubhaft, es wurde auch vernünftig angehalten (mit der Kelle statt mit Blaulicht und Sirene wie ich es auch schon erlebt habe – einmal wegen fehlendem Licht (mein Fehler, habe ich auch bezahlt) und einmal wegen Nichtbenutzen des Radwegs, da aber an einer Stelle mit so wenig Verkehr, dass auch ich es nicht einsah, Blauschild nicht vorhanden).

        Da ich also schon zum zweiten Mal polizeilich auf die Sicherheit von Radwegen und ihre Nutzungspflicht auch bei fehlendem Verkehrszeichen (war in beiden Fällen so) hingewiesen wurde, ist es mir ein Anliegen, diese Erkenntnis weiterzuvermitteln, damit sich der Irrglaube der sicheren Fahrbahn nicht zu weit verbreitet.

        Die Benutzungspflicht endet nicht mit einer fehlenden Wiederholung des Schildes, sondern erst mit dem „Ende“-Zeichen.
        Radwege ohne Schild sind auf der rechten Straßenseite benutzungspflichtig aufgrund des Rechtsfahrgebots.
        Zur eigenen Sicherheit sollten Radfahrer Radwege benutzen (und auch, um dem Verkehr nicht unnötig im Weg zu sein).

        Gut, ich weiß letztendlich nicht, ob es solche Unfälle beim Abbiegen tatsächlich gegeben hat.
        Aber die Polizei nimmt ja Unfälle auf, von daher dürfte die Aussage glaubwürdig sein.
        Ich habe ja auch öfter vom „toten Winkel“ gehört oder gelesen, aber bezweifle nun mal, dass es ihn gibt.

        Wenn die Fahrradwege in Düren, wie du schreibst, genau so gut sind wie diejenigen in Münster, dann gibt es keinen Grund, sie nicht zu nutzen.
        Die Radwege in Münster sind größtenteils in Ordnung und werden auch von allen benutzt, wenn sie Rad fahren. (was ein weiterer Grund ist, der FÜR die Nutzung spricht – auf einer Fahrbahn rechnet niemand mit einem Radfahrer, auf einem Radweg schon)
        Ich denke, hier stellen sich die Fahrradfahrer nur zu sehr an.

        Ein Fahrrad benötigt einen Verkehrsraum von 60-70cm Breite, mit meinem Seitenkorb benötige ich vielleicht 75cm.
        Der Schutzstreifen auf den Bildern oben im Querschnitt ist aber, wenn ich das richtig gelesen habe, 1,50m breit. Damit ist er doppelt so breit wie es erforderlich gewesen wäre und ermöglicht ein fast problemloses Überholen.

        Zu einem Punkt, der im Verkehrsportal zu Schutzstreifen aufgetaucht ist, noch:
        Dort meinen die Radfahrer, trotz des Schutzstreifens müssten die Fahrzeuge neben ihnen 1,50m Abstand beim Überholen halten. Das ist falsch (und z. B. in Münster auf der Münzstraße gar nicht möglich, denn dann müssten die Kfz in den Gegenverkehr fahren – oder hinter dem Fahrradfahrer bleiben, aber dann hätte der Schutzstreifen gar keinen Sinn).
        Der Schutzstreifen ist gewissermaßen die „Fahrspur“ für Fahrräder. Weil diese vom Rest der Fahrbahn getrennt ist (mit einer Leitlinie), ist ein Abstand beim Überholen nicht erforderlich. Autofahrer müssen aufgrund des Rechtsfahrgebots mit den rechten Rädern direkt neben der Linie fahren. Das gilt auch beim Überholen eines Radfahrers (oder mehrerer).
        Manche meinen auch, sie müssten den Schutzstreifen mit ihren Rädern gar nicht benutzen. Das ist natürlich Quatsch. Die Nutzungspflicht des Schutzstreifens ergibt sich aus dem Rechtsfahrgebot.

    3. Lieber Münsterland-Radler,

      ja, die Zahl der uferlosen & abstrusen Diskussionen hat im VP um mindestens 50% abgenommen 😉

      Das schlimme ist, das die Radfahrer sich nicht nur das Recht nehmen, nein, sie bekommen es auch noch von Gerichten über alle Instanzen hinweg zugesprochen!

      Auch den Schutzstreifen sollte kein Radler befahren, denn schließlich ist er Teil der Fahrbahn und darf auch von Radlern nur und auschließlich bei Bedarf benutzt werden.

      Außerdem wird von den meisten Fußgängern verkannt, dass nur ausgeschilderte Gehwege eindeutig nicht von Radlern befahren werden dürfen. Aus der äußeren Erscheinung eines Hochbordweges kann man nämlich nicht schließen, ob es sich um einen unbescilderten Gehweg oder um einen unbeschilderten gemeinsamen Geh- und Radweg handelt. Hier entscheidet dann die ortsübliche Nutzung und das allgemeine Verkehrsbewußtsein, als was dieser (äußerst rechte) Straßenteil anzusehen ist.

      Wenn man den §2 streng auslegt, schließt er aber die Benutzung von unbeschilderten Radwegen aus, da Fahrzeuge auf der Fahrbahn fahren müssen. Damit ist egal, dass der Radverkehr Radwege benutzen darf, denn wenn eine Fahrbahn vorhanden ist muss diese benutzt werden. Nur Blauschilder gehen dieser allgemeinen Regel vor.

      1. Ach dazydee,

        als Mitglied des Verkehrsportals solltest du die Regeln eigentlich besser kennen, aber die Radfahrer-Fraktion macht ja immer wieder ihre eigenen und zeigt sich völlig unbelehrbar.
        Also nochmal für dich: FAHRRÄDER gehören auf die FAHRRADwege, daher auch der Name.
        Im Stadtverkehr dürfen bis zu 50 km/h gefahren werden! Auf Straßen, auf denen solche hohen Geschwindigkeiten erlaubt sind, bist du dort mit dem Rad auf der Fahrbahn verloren!
        FALLS dich ein aufmerksamer Autofahrer sehen sollte (womit nicht zu rechnen ist, weil die erlaubten Geschwindigkeiten häufig überschritten werden – ein weiterer Grund, Radwege zu nutzen), dann behinderst du den Verkehr unnötig und verstößt gegen §1 der StVO.
        Auch im von dir aufgeführten §2 steht, dass möglichst weit rechts zu fahren ist. Das ist NICHT auf der Fahrbahn, es sei denn der Radweg ist gesperrt oder es gibt nur einen Gehweg!
        Weil zu viele Radfahrer das aber nicht von alleine kapieren oder uneinsichtig sind, stehen an den meisten Radwegen auch noch die blauen Schilder, damit WIRKLICH JEDER weiß, wo er hingehört.
        Der für Radfahrer vorgesehene Straßenteil ist der RADWEG und nicht die Fahrbahn (Grund dafür ist die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs).

      2. hier scheint grade die Zahl der abstrusen Diskussionen ins uferlose zu steigen !

        1. Fahrräder sind Fahrzeuge und gehören auf die Fahrbahn.

        2. In der morgendliche Rush Hour können die Autos höchstens 50 km/h fahren schaffen meist nur 30 km/h, somit bin ich mit meinem Rad genauso schnell, oft gibt es eh keinen Radweg und ich fließe im Verkehr mit

        3. Unfälle durch Rechtsabbiegende Autofahrer, die die Vorfahrt missachten kommen leider sehr häufig vor, keine Ahnung wie das in Münster ist, vielleicht sind da mehr Radfahrer unterwegs und genießen bei den KFZ-Fahrern eine höher Akzeptanz – hier jedenfalls nicht

        4.Der Lenker eines Rades ist zwar nur ca. 65 cm breit, jedoch benötigt man trotzdem mehr Breite, da man nicht immer eine grade Linie fährt, auch wenn man nichts getrunken hat. (dafür der breitere Schutzstreifen)

        5. Überholabstände von 1 – 1,5m sind einzuhalten, vor allem bei höheren Relativgeschwindigkeiten. Da interessiert es nicht, ob auf dem Boden Schutzstreifen sind oder nicht.
        Siehe http://www.adfc.de/files/2/110/112/FW_Seitenabstand_20110722.pdf

        6. wenn die Schutzstreifen wieder mal zu geparkt sind oder grad jemand aus seinem Auto aussteigt, muss man sie auch nicht benutzen, wenn man vorbei will.

      3. Puh, langsam werde ich sauer.

        Ich habe es eigentlich schon oft genug hier geschrieben, aber anscheinend ist es immer noch nicht bei allen angekommen:

        RADFAHRER MÜSSEN DIE RADWEGE BENUTZEN!

        Im Übrigen bist du im Berufsverkehr auf ihnen schneller als auf der Fahrbahn („Straße“), weil du an den Staus vorbeifahren kannst.
        Manche Radwege sind aufgrund der Benutzungspflicht, andere aufgrund des Rechtsfahrgebots zu benutzen.
        Die Straße ist TABU für Radfahrer!!! Wie erwähnt, weist die Polizei darauf auch mit Martinshorn, Sirene und Polizeikelle hin und in meinem Fall auch damit, dass beim nächsten Mal mein Führerschein weg wäre, wenn ich wieder mit dem Rad auf der Fahrbahn erwischt werde.
        Manche Radfahrer kapieren aber anscheinend selbst dann, wenn man sie mit der Hupe darauf hinweist, noch nicht, dass sie sich von der Straße verpissen müssen. Dass kein Radweg vorhanden wäre igO glaube ich dir erst mal nicht, zumindest ein unbeschilderter gemeinsamer Geh- und Radweg (StVO: „Radweg ohne Zeichen 240“, §2 Abs. 4) dürfte vorhanden sein und der muss dann auch benutzt werden.
        Lediglich, wenn es nur einen linksseitigen Radweg gibt, bleibt es fraglich, ob man auf der Straße fahren darf, aber auch nur dann, wenn er unbeschildert ist. Ist eines der blauen Schilder oder ein „Radfahrer frei“-Zeichen vorhanden, muss der Radweg auch benutzt werden, wenn er links liegt. Zur eigenen Sicherheit sollte man auch linksseitige Radwege benutzen, weil man sonst einen Unfall mit einem Lkw auf der Straße riskiert.

        1. Fahrräder sind in erster Linie FAHRRÄDER und gehören daher auch auf den FAHRRADWEG.
        Nur wenn ein solcher nicht vorhanden ist (oder nur links, s. o.) oder explizit beendet wird (Ende-Schild, Verkehrszeichen 1012-31), darf ausnahmsweise die Fahrbahn/Straße benutzt werden. Ansonsten ist davon auszugehen, dass für den Radweg eine Benutzungspflicht besteht, weil das im Normalfall bei Radwegen so ist und Einmündungen und Kreuzungen keine Benutzungspflicht beenden, außerdem gilt das RECHTSFAHRGEBOT, das heißt, wenn ein Radweg rechts der Fahrbahn vorhanden ist, muss er auch benutzt werden (Ausnahme: besondere Umstände wie z. B. eine Baustelle auf dem Fahrradweg).

        2. Gerade wenn ich es eilig habe, würde ich mir das Fahrbahnradeln ersparen, denn dann hätte ich auch keine Zeit für eine Diskussion mit dem Polizisten.
        Auch HINTER DIR befinden sich Fahrzeuge oder können sich welche nähern. Als ich angehalten wurde, fuhr ich exakt 0 km/h, da ich hinter einem Kfz (Lkw) bei einer roten Ampel angehalten hatte und auf Grün gewartet habe. (auf der Geradeausspur, da ich geradeaus fahren wollte und Pfeile empfehlen, sich einzuordnen. Das gilt aber, wie ich jetzt weiß, nicht, wenn neben der Fahrbahn ein Fahrradweg vorhanden ist.)
        Aber auch dieses Verhalten ist zu gefährlich, darum wurde ich ja rausgezogen und auf den Fahrradweg verwiesen. Denn Kfz-Führer rechnen nicht mit Radfahrern auf der Fahrbahn und dadurch können Auffahrunfälle verursacht werden. (Dir kann z. B. ein Lkw hinten rein fahren!)
        Außerdem fahren alle anderen auch auf dem Radweg, weshalb man sich anpassen muss und als Radfahrer die Fahrbahn zu verlassen hat! (wenn man sich schon auf ihr befindet, wenigstens ICH bin vernünftig geworden und fahre jetzt immer auf den Fahrradwegen, wenn vorhanden)
        Eine geringe Geschwindigkeit kann einen Verstoß gegen den Fahrradweg (sprich das Fahrbanradeln) also nicht rechtfertigen.

        3. Ich habe es häufig genug erlebt, dass ich geradeaus fuhr und ein Kfz neben mir rechts abbiegen wollte (was ich auch nicht immer mitbekommen habe). Glaub mir, die Kfz-Führer passen in JEDEM Fall auf, Ausnahmen davon konnten bislang noch nicht bewiesen werden.
        Unfälle oder Beinahe-Unfälle hatte ich bisher lediglich mit dem Querverkehr (tatsächlicher Unfall: Kreisverkehr, ich hatte Vorfahrt, Autofahrer kam von rechts und hat mich beim Einfahren wohl übersehen; Beinahe-Unfall: Autofahrer fährt aus Ausfahrt auf den Bürgersteig (Gemeinsamer Geh- u. Radweg), beide konnten noch rechtzeitig bremsen). Solche Unfälle sind jedoch belanglos und bedeutungslose Einzelfälle, die nicht dazu berechtigen, die Bewertung der Sicherheit eines Radweges abzuwerten.
        Denn nur auf den Fahrradwegen ist man als Radfahrer vor dem gefährlichen Treiben auf der Fahrbahn sicher!
        Darum sollten Radfahrer gehalten sein, die Radwege zu nehmen und Fahrbahnen zu vermeiden.
        Natürlich muss man auch auf Radwegen ein bisschen aufpassen und sollte auch dort immer möglichst langsam fahren, denn die vollständige Sicherheit gibt es nirgends.
        Dass aber gegenüber der Fahrbahn im Punkt Sicherheit jeder Radweg überlegen ist (sonst müsste man ihn ja nicht extra dranbauen), dürfte wohl im Allgemeinen vollkommen unbestritten sein.

        4. Dennoch darf man die linke Linie des Schutzstreifens nicht überqueren, denn daneben ist der Verkehrsraum für den Fahrverkehr. Wenn Sie nicht gerade fahren können, das mit dem Gleichgewicht vielleicht noch mal üben …
        Pendelbewegungen sind nicht notwendig und behindern den Verkehr, und wer diese nicht vermeiden kann, sollte lieber zu Hause bleiben oder sich in ein vernünftiges Fahrzeug setzen (Bus oder Bahn).
        Der Verkehr sind nicht die Fahrradfahrer, diese werden nur am Rande bereitwillig akzeptiert. Man könnte sie auch verbieten. Aber man gesteht ihnen schon Verkehrsraum zu, und dann meinen manche wie Sie trotzdem noch, dass sie „mehr“ wollen. Hier fordere ich zu etwas mehr Bescheidenheit auf!
        Wir Radfahrer sollten nämlich froh sein, dass wir im allgemeinen Verkehr fahren dürfen, obwohl das nicht zwingend notwendig wäre. Wenn jetzt ganze Gruppen beginnen, über alles Mögliche zu meckern, können wir mit einem Verkehrsverbot für Fahrradfahrer (Zeichen 254) an den entsprechenden Straßen rechnen und sind unsere Privilegien schlagartig sofort wieder los, denn dann darf diese Straße gar nicht mehr beradelt werden.
        Der im Beispiel angeführte Schutzstreifen überschreitet die Mindestmaße bei weitem und ermöglicht sogar das Überholen von Radfahrern untereinander.

        5. Dich sollte man wohl noch mal zur Fahrschule schicken!
        WENN ein Schutzstreifen vorhanden ist, dann MUSS man am Radfahrer vorbeifahren, sofern möglich, weil man sonst den Verkehr behindert! (§2 Abs. 2 und §3 Abs. 2 StVO) Man DARF NICHT einfach hinter dem Radfahrer bleiben, wenn man dran vorbeikommt. Dies ist nämlich KEINE Überholsituation, sondern ein Fahren auf getrennten Fahrspuren nebeneinander.
        Ich kann mich nämlich noch ganz gut an die Situation in der Fahrschule erinnern, wo ich ausscheren wollte und mich die Fahrlehrerin ermahnte: „Der Radfahrer ist auf seinem Radweg, den brauchst du nicht weiter zu beachten, er ist sicher da wo er fährt und du fährst da jetzt direkt daneben zügig vorbei!“
        Somit also auch von der Fahrschule (zusätzlich zur Polizei) die Aussage der sicheren Radwege (in dem jetzt genannten Fall handelte es sich um einen Fahrradschutzstreifen, also genau die Art von Fahrradweg, die hier explizit zur Diskussion steht).
        Meines Erachtens darf man also KEINEN Abstand beim Vorbeifahren an einem Radfahrer auf einem Schutzstreifen halten, zumal das meistens gar nicht möglich ist, weil man dann in den Gegenverkehr krachen würde. Würde man dem Fahrradfahrer hinterherkriechen, hätte es jedoch keine getrennten Fahrräume gebraucht (die aber eben doch durch den Schutzstreifen geschaffen werden).

        6. Nochmal: Es ist VERBOTEN, den Schutzstreifen zu verlassen! Auf Schutzstreifen wird nicht geparkt, denn auch das ist verboten. (Ich habe auch noch nie gesehen, dass DORT jemand falsch geparkt hätte, davon ist also auch nicht auszugehen.)
        Wenn jemand aussteigt und du auf dem Schutzstreifen nicht vorbeikommst, musst du warten oder absteigen und auf dem Gehweg schieben. Auf die Fahrbahn darfst du jedenfalls nicht (und solltest du auch nicht).

        Zwar ist anzunehmen, dass die meisten Radfahrer schon zu ihrer Sicherheit die Radwege nutzen.
        Solche Kommentare jedoch lassen mich befürchten, dass es davon einige Ausnahmen gibt. Und darum halte ich meine Kommentare für notwendig, um auch Leute wie Sie vor dem sicheren Tod auf der Fahrbahn zu bewahren, so weit mir das aus der Ferne gerade möglich ist.

        Es ist auch zu befürchten, dass viele Radfahrer uneinsichtig und unbelehrbar sind, wie ich es auch schon in einem Forum erlebt habe. Diskussionswillen und Einsicht waren da bei ALLEN anderen Teilnehmern Fehlanzeige!
        Und daher denke ich, dass meine Befürchtung, dass es tatsächlich Radfahrer gibt, die die gefährliche Fahrbahn dem sicheren Radweg vorziehen und zudem dort den ganzen Verkehr behindern und aufhalten, begründet ist.
        Wem das alles noch nicht reicht, der sei darauf hingewiesen, dass Fahrbahnradeln KOSTENPFLICHTIG VERWARNT werden kann!
        Denn Fahrräder gehören auf den Fahrradweg, zum Schutze der Radfahrer selbst.

      4. Zu dem Link noch:

        Ich kann es zwar nur überfliegen (braucht ewig zum Laden, große Datei), aber die abstrusen Behauptungen dort häufen sich so sehr, dass diese Broschüre nicht ernst zu nehmen ist.
        SOWOHL StVO ALS AUCH Polizei weisen darauf hin, dass aus Sicherheitsgründen MÖGLICHST WEIT RECHTS zu fahren ist!
        Das kann bei einem Abstand von einem ganzen Meter zum Fahrbahnrand wohl nicht mehr gegeben sein.
        Sieh dir mal das Bild auf Seite 5 an, Abbildung 11: Dort missachtet der Velomobil-Fahrer das Rechtsfahrgebot (vgl. §2 StVO) und behindert absichtlich den Pkw-Fahrer, obwohl nach rechts noch Platz genug zum Fahren wäre. Das ist ein klarer Verstoß gegen §1 StVO! Hier wird ziemlich offensichtlich rücksichtslos gefahren und der Ruf der Radfahrer als „Rüpel-Radler“ gestützt und gefördert.
        Zusätzlich sollte man nicht vergessen, dass der ADFC ein Lobby-Verein für Fahrradfahrer ist und daher immer mit gewaltiger Übertreibung arbeitet.

      5. kommt Ihnen das hier bekannt vor, Münsterland-Radler:

        Zitat:http://www.radverkehrsforum.de/index.php/Thread/297-Radwege-sind-sicher-und-Fahrradfahrer-sollten-sie-auf-jeden-Fall-benutzen/

        Dass Radwege die richtige und außerdem sicherste Verkehrsfläche für Radfahrer sind (mit Ausnahme von Grundstücksausfahrten, Einmündungen, Kreuzungen und Verschwenkungen), dürfte unbestritten sein und sich schon mit gesundem Menschenverstand erschließen lassen.

        1. Ist das bestritten.

        2. Bestreite ich das ebenso.

        3. Erwarte ich für Ihre Behauptung, daß Radwege die sicherste Verkehrsfläche seien, empirisch solide Nachweise. Denn bisher gibt es nur Nachweise für das exakte Gegenteil (Beispiel).

        4. Kann ich an Ihrer Umfrage nicht teilnehmen, da eine mir passende Antwortoption fehlt.

        5. Habe ich den starken Verdacht, daß Sie Psychologie- oder Soziologiestudent oder einfach nur ein Troll oder alles zusammen sind.

        Denn 6. halte ich Ihre Behauptung, Sie seien täglich 40 bis 100 km mit dem Fahrrad unterwegs, schlicht für gelogen, denn sonst wüßten Sie schon aus eigener Empirie, daß Radwege gerade nicht die sicherste Verkehrsfläche für Fahrradfahrer sind.

        Demzufolge wollen Sie 7. sehr wahrscheinlich Widerspruch provozieren, entweder, um sich daran irgendwie zu erquicken (Troll), um diesen auf irgendetwas hin zu untersuchen (Student) oder eben alles zusammen.

        Edit: Radwege ohne „Grundstücksausfahrten, Einmündungen, Kreuzungen und Verschwenkungen“ sind in Deutschland praktisch nonexistent.

        Wenn sie hier weiter ihre Unwahrheiten verbreiten, landen ihre Posts automatisch im SPAM !

      6. Hallo Münsterland-Radler,

        ich könnte sagen, ich werde auch sauer. Aber nein, ich halte es hier lieber mit Ignorieren. Es hat keinen Sinn, uferlose Diskussionen zu führen. Und wenn Sie anfangen, Wörter mit Großbuchstaben zu schreiben, so wird das gemeinhin als nicht im Einklang mit Netetiquette angesehen. Ignorieren ihrer langen Texte ist da sinnvoller.

      7. Lieber Jens,

        den Link kann ich nicht öffnen, da ich in dem Forum leider gesperrt wurde.
        Es handelt sich um das von mir erwähnte Forum, in dem leider auch der Betreiber sich vollkommen uneinsichtig gezeigt hat. Darum schreibe ich ja jetzt hier, weil ich hoffe, wenigstens noch einige Fahrradfahrer auf die Gefahren der Fahrbahn aufmerksam machen zu können.
        Dabei handelt es sich keineswegs um Unwahrheiten. Wie ich erwähnt habe, lassen mich gerade solche Ereignisse (gesperrt in einem Forum, obwohl ich dort der einzige Vernünftige war) befürchten, dass tatsächlich Fahrradfahrer dort unterwegs sind, wo der Verkehrsraum für die Autos vorgesehen ist, wodurch sie den Verkehr behindern und sich selbst gefährden.
        Die Polizei kann nicht immer vor Ort sein, um das Fahrbahnradeln zu verhindern. Es scheint noch viele unbelehrbare Radfahrer zu geben, und darum halte ich meine Kommentare für notwendig und wichtig. Denn es steht zu befürchten, dass ohne sie Radfahrer auf der „Autobahn“ der Straße unterwegs sind, wo sie schnell unter die Räder kommen können.

        Sicherlich gibt es auch auf Radwegen einige kritische Punkte, die habe ich – wie Sie richtig bemerken – auch dort nicht verschwiegen, wie eben Einfahrten, Einmündungen und Kreuzungen. Da macht man als Fahrradfahrer langsamer und gut ist, denn der Straßenverkehr ist keine Rennveranstaltung.

        Eigentlich erschließt sich schon mit gesundem Menschenverstand, dass Radwege der sicherste Ort für Radfahrer sind. Denn sie trennen die Fahrradfahrer von den gefährlichen Kraftfahrzeugen.
        An Seiten wie dieser hier lässt sich jedoch leider erkennen, dass es noch immer zu viele uneinsichtige Radfahrer gibt, die trotz der Erkenntnis, dass Radwege sicher sind (was ich eigentlich oft genug erwähnt habe, obwohl es sich mittels der Vernunft von vornherein erschließen dürfte), sich selbst auf Fahrbahnen gefährden und damit außerdem unnötig den Verkehr behindern.
        Wenn das nicht stärker verwarnt wird, dann könnte der Verkehr völlig zum Erliegen kommen. Jetzt stellen Sie sich bitte mal ERNSTHAFT vor, dass alle Radfahrer in Münster auf der Fahrbahn fahren würden. Ich bin ziemlich sicher, dass sie das nicht WIRKLICH wollen. Sie wissen schließlich selbst, dass dadurch wichtige Fahrten des Kraftverkehrs zu stark verlangsamt würden.
        (Es gibt hier keine Fett- oder Kursivschrift, daher muss ich die Großbuchstaben benutzen. Das ist natürlich nicht als Anfeindung gemeint.)

        Aber anscheinend denken viele nicht nach und fahren auf der Straße, nur weil der „Radweg schlecht“ ist.
        Dass sie sich selbst dadurch in Lebensgefahr begeben, ignorieren sie.
        Jedoch sind mir meine Beiträge jeden Tod, der durch sie verhindert werden kann, wert – und wenn es nur ein einziger ist!

        Nun zu Ihren einzelnen Punkten:

        1. Ich schrieb, dass es von allen Vernunftbegabten unbestritten ist.
        Sicher gibt es Leute, welche die Sicherheit von Radwegen bestreiten. Dies ist jedoch sehr unvernünftig.
        Der Zweck dahinter kann zum Beispiel sein, gegen den Autoverkehr (als „Feind“) anzutreten, und ihm den ihm zustehenden Platz wegzunehmen.
        Natürlich wären ein bisschen breitere Radwege schön (wenn auch nicht notwendig), man muss dabei aber auch die Interessen aller anderen Verkehrsteilnehmer berücksichtigen.
        Ich denke, dass die angebliche „Sicherheit“ der Fahrbahnen ein Alibi-Argument ist. Oft sind die Oberflächen ein bisschen besser oder die Verkehrsregeln für Fahrbahnen leichter zu verstehen als die für Radwege. Das berechtigt aber noch nicht, auf der Fahrbahn zu fahren, so lange es nicht erlaubt ist. Das ist es dann (und nur dann), wenn kein Radweg vorhanden ist.
        Wenn ein Gehweg vorhanden ist, würde ich ihn auch benutzen (es sei denn, die Straße ist sehr verkehrsarm). Streng genommen ist das zwar verboten, aber es ist doch besser als sich den großen Gefahren der Fahrbahn auszusetzen, oder nicht?

        2. Schon klar, sonst würde ich hier nicht schreiben.
        Schließlich möchte ich auch Sie zur Einsicht und Vernunft bringen.
        Denken Sie daran, dass Fahrbahnen gefährlich und Radwege sicher sind!
        Ich erlag selbst jahrelang dem Fehlglauben, dass Fahrbahnen sicherer wären, da dieser vor allem im Verkehrsportal verbreitet wird. Ein Münsteraner Polizist konnte mich jedoch aufklären und eines Besseren belehren (auch wenn er mich zu dem Zeitpunkt noch für „unbelehrbar“ hielt). Ich hatte es damals eilig, musste dringend zum Studentenwerk und fuhr auf der Fahrbahn (seit ca. 200 Metern), um schneller voranzukommen.
        Ich bin froh darüber, dass mir nichts passiert ist und mache das nicht noch mal.
        Und ich versuche eben auch, andere Leute, die dem selben Fehlglauben wie ich damals noch immer unterliegen, auf die Gefahren hinzuweisen.

        3. Mir ist keine Studie bekannt, die die Sicherheit von Radwegen widerlegen könnte.
        Nachweisen kann ich es nicht, aber ich habe genug Fahrrad-Kilometer (über 3.000) hinter mir, um das voller Überzeugung selbstsicher behaupten zu können.
        Natürlich passiert auf Radwegen mehr, weil sie von Fahrradfahrern eben mehr befahren werden (wie es ja auch sein soll, denn dort gehören sie hin). Würden alle auf der Fahrbahn fahren, dann würden dieselben Unfälle dort ebenfalls passieren, aber es kämen noch die Unfälle mit dem Kraftfahrzeugverkehr hinzu.
        In den Kommentaren hier wurden auch beispielsweise die Seiten von Herrn Bernd Sluka verlinkt. Natürlich ist dem, was er schreibt, nicht zu glauben. Denn er widerlegt sich selbst. Wenn Sie die Tabelle betrachten, sehen Sie doch, dass durch den Radwegbau die Unfälle auf Strecken zwischen Radfahrern und Kfz reduziert wurden. (Die anderen Unfälle der Tabelle sind vernachlässigbar und unbedeutend und wurden nur aufgeführt, damit die Argumentation nicht allzu lächerlich wirkt.)

        4. Die Umfrage ist mir leider nicht mehr bekannt. Ich kann die Fragen und Antworten auch nicht einsehen (falls es schon einen Teilnehmer bei der Umfrage gibt). Vergessen Sie das einfach.
        (Eigentlich schade, vielleicht hätte durch eine Umfrage ein sinnvoller Austausch stattfinden können, der auch einige Forenteilnehmer zur richtigen Sichtweise geführt hätte.)

        5. Falsch, ich studiere Spanisch und Philosophie.

        6. Inzwischen bin ich weniger unterwegs, auch weil mein Fahrrad mir ein paar Probleme macht.
        Als ich das geschrieben habe, entsprach das aber der Wahrheit. Ich war wirklich so viel unterwegs.
        Gerade darum bin ich ja der Meinung, das auch beurteilen zu können.
        Wenn Sie im von Ihnen verlinkten Radverkehrsforum genauer hinschauen, dann erkennen Sie auch meine differenzierte Betrachtungsweise:
        – In Verkehrsberuhigten Bereichen oder Tempo-20- bzw. -30-Zonen benötigt man keine Radwege
        – Wenn es aber auf Hauptverkehrsstraßen geht, auf denen 50 km/h oder mehr (außerhalb geschlossener Ortschaften bis zu 100 km/h!) erlaubt sind, dann befürworte ich dort Radwege oder Seitenstreifen uneingeschränkt. (besser ein schlechter Radweg als den schlimmen und großen Gefahren der Fahrbahn ausgesetzt zu sein)
        – auf Wirtschaftswegen benötigt man auch keine Fahrbahn begleitenden Radwege aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens.
        – an Hauptverkehrsstraßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) sollte es innerhalb geschlossener Ortschaften Radwege (mit „Blauschild“) beidseitig, außerhalb geschlossener Ortschaften einseitig als Zweirichtungsradweg geben.
        Das ist weitestgehend die Situation, die wir schon haben. Aber diese Situation ist nicht schlecht.
        Sobald man aber nach Niedersachsen kommt, fehlen an vielen Hauptstraßen die Radwege und das Fahren dort wird gefährlich und ist nur (wenn überhaupt) erfahrenen Radfahrern zu empfehlen. (Ich bin dort gefahren, denn ich wusste vorher nicht, dass es da keinen Radweg gibt.) Es ist aber auffällig, dass die Radwege häufig (fast) genau an der Bundeslandgrenze enden.

        7. Wenn ich erfolgreich bin, erreiche ich mit meinen Beiträgen hoffentlich, möglichst viele Radfahrer zur Vernunft zu bringen und folglich von der Fahrbahn fernzuhalten.
        Ein weiterer verborgener Zweck (z. B. irgendwelche Untersuchungen, wie Sie vermuten) existiert bei meinen Beiträgen nicht.
        Ich kontrolliere das natürlich nicht, hoffe aber doch, wenigstens auf ein paar offene Ohren (oder besser „Augen“?) zu stoßen.
        Darum bitte ich Sie auch darum, meine Aussagen nicht als „Unwahrheiten“ abzutun. Dadurch entsteht nämlich die Gefahr, dass meine Beiträge nicht mehr ernst genommen werden oder als „Unsinn“ verstanden werden. Aber Sie wissen selbst: Je mehr Radfahrer von der Fahrbahn ferngehalten werden können, desto besser. Zumindest im Moment.
        Eine denkbare Alternative wäre für mich beispielsweise eine autofreie Stadt. Damit könnte ich gut leben, und wenn ich doch mal das Auto (nicht meins, ich selbst habe gar keins) brauche (aber nichts oder nicht viel transportiere), hätte ich auch nichts dagegen, es am Stadtrand abzustellen und den ÖPNV für die Weiterfahrt zu nutzen.
        Nur sind solche Ideen, so schön sie auch sein mögen, völlig unrealistisch. Es gibt in Münster mehrere P+R-Plätze, aber so gut wie niemand nutzt sie wirklich für den Umstieg von Auto auf Bus. Denn man darf ja mit dem Pkw in die Innenstadt, und das wird auch so bleiben, denn sonst würde man viele Wählerstimmen verlieren. (Die Wahl des Oberbürgermeisters von Münster findet übrigens heute statt, ist also durchaus aktuell.)

        Daher nochmals meine Aufforderungen:
        – an die Fahrradfahrer: Bleibt auf euren Fahrradwegen, nur dort seid ihr sicher!
        – an Behörden und Polizei: Verwarnt Fahrbahnradeln stärker!

      8. Vielleicht wird es Ihnen ja mit Beispielen deutlicher:

        Ich habe einmal einen Freund mit dem Fahrrad zur Bushaltestelle gebracht. Da es dort keinen Fahrradweg gibt, fuhr ich auf der Fahrbahn.
        Dort war aber auch ein Autofahrer, der mich anbrüllte, was ich auf der Straße zu suchen hätte. Zusammen mit seinen Mitfahrern stieg er aus und sie verprügelten mich bis ich überall blutete. Ich verfolgte sie mit dem Fahrrad, konnte das Kennzeichen aber nicht vollständig erkennen (und hatte natürlich gegen Pkw mit meiner geringen Geschwindigkeit keine Chance).
        Das ging dann als Anzeige wegen Körperverletzung zur Polizei und wurde wegen mangelnden öffentlichen Interesses eingestellt.
        Wäre hier das Fahren auf dem Bürgersteig erlaubt, dann hätte es diesen Konflikt gar nicht gegeben.

        Ein weiteres Mal fuhr ich – wie immer – auf einer Straße ohne Radweg zum Bahnhof (alle Radfahrer fahren dort auf der Fahrbahn), um den Zug zur Uni zu erwischen. Ich wurde angebrüllt, dass ich an der Seite zu fahren habe. (Das habe ich wegen der Gefahr öffnender Autotüren, die auf Fahrbahnen besteht, nicht gemacht – auf Radwegen gibt es diese Gefahr nicht.) Der Autofahrer hielt immer wieder, brüllte mich mit irgendwas an und öffnete rücksichtslos die Tür, so dass ich in großem Abstand vorbeifahren musste.
        Ich hatte keine Zeit für eine Diskussion, da ich es eilig hatte. Aber wäre ich langsam gefahren, dann wäre ich mit Sicherheit auch hier verprügelt worden.

        Dabei wäre die Lösung so einfach: Dadurch, dass man das Fahren auf dem Gehweg erlaubt (Verkehrszeichen 240), würden die ganzen Gefahren wie von selbst verschwinden.
        Und da regt es mich in der Tat auf, wenn Leute wie Sie einfach die Gefahren der Fahrbahn leugnen, ohne die geringste Ahnung zu haben. Denn wenn Sie von einem Kraftfahrer dort bemerkt werden, dann wird er Sie zumindest anhupen (im besten Fall), aber womöglich eben auch verprügeln, weil Sie ihm absichtlich bösartig seine Verkehrsfläche wegnehmen. Wenn er Sie nicht bemerkt, fährt er aber in Sie rein und Sie sterben.
        Und darum finde ICH es jedenfalls gar nicht lustig, wie Sie versuchen, massenweise Radfahrer in die Irre zu führen.

      9. ach Münsterlandradler, du bist so verunsichert auf der Straße zu fahren, weil du verprügelt, angehupt und sonst noch was wurdest – armer Pechvogel – tut mir leid.
        Straße ist sicherer, dann muss man aber auch nicht schnack am Rand fahren sondern mitten drauf:

        http://www.urbanist-magazin.de/2014/11/radfahren-in-der-fahrbahnmitte-na-klar/

        Und Sluka hat recht und ist kein Lügner.
        Bernd Sluka (http://bernd.sluka.de/Radfahren/Radwege.html), wenn Du möchtest kommentiere gerne hier.

        Aber ich habe die Befürchtung, das ist bei Münsterlandradler Zeitverschwendung.

      10. kleine Korrektur:

        Ich habe mich vorhin vertan. Eingestellt wurde, weil die Täter nicht ermittelt werden konnten.

      11. @ Münsterland-Radler: wenn ich mir die Prügelgeschichte ansehe, kommt mir der Gedanke, dass Sie ein ziemlich biblisches Alter erreicht haben. Dazu passt auch die vielfach bescheinigte Beratungsresistenz.

        Tipp: junge Kinder dürfen ja auf dem Fußweg radeln. Man kann sich vorstellen, weil Greise in vielerlei Hinsicht ähnliche Merkmale wie junge Kinder aufweisen, dass sie auch auf dem Fußweg dürfen (wenn nicht, muss die StVO geändert werden). Das wäre doch die Lösung für Sie, oder?

  2. Das OLG Düsseldorf (Urteil vom 11.05.2005 – I-1 U 158/03) hat entschieden:
    „… Zu geparkten Fahrzeugen ist auch von Radfahrern ein situationsabhängiger Abstand einzuhalten, der in der Regel etwa 1 m beträgt. Nur bei beengten Verhältnissen kann der Abstand auch geringer ausfallen. Der Mindestabstand, den der fließende Verkehr einhalten muss, richtet sich nach den Umständen des Falles. Mit einem leichten Öffnen der Tür eines haltenden Fahrzeuges ist zu rechnen (OLG Hamm OLGR 1992, 181). Dabei ist ein Abstand von 0,5 m zu knapp bemessen ( OLG Hamm a.a.O. mit Hinweis auf KG VR 1986, 1123 , 1124). …“

    Wie soll man da auf einem 1,5 m breiten Streifen neben parkenden Autos fahren und warum sollte das sicherer sein?

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